Gremien

Diakonischer Bezirksausschuss (DBA)

Zusammensetzung:

  • fünf bis neun von der Bezirkssynode zu wählende Mitglieder, die in Fragen der Diakonie und Sozialarbeit erfahren sein sollen (die Bezirkssynode wählt ein Drittel der Mitglieder aus ihrer Mitte (bei z.B. 9 Mitgliedern 3 aus der Bezirkssynode); die weiteren Mitglieder müssen in einer Kirchengemeinde des Kirchenbezirks zum Kirchengemeinderat wählbar sein.
  • die Dekanin
  • der Bezirksdiakoniepfarrer
  • der Kirchenbezirksrechner

Zuwahl von bis zu drei weiteren Mitgliedern mit 2/3 der Stimmen der Mitglieder des Diakonischen Bezirksausschusses möglich.

Aufgaben:

Der DBA unterstützt die Kirchengemeinden bei der Erfüllung ihrer diakonischen Aufgaben und ist verantwortlich für die diakonische Arbeit des Kirchenbezirks.

  • Er legt die Richtlinien für die Arbeit der Diakonischen Bezirksstelle (Diakonisches Werk Tübingen - DWT) fest
  • Er erläßt eine Geschäftsordnung
  • Er beschließt über Anstellung und Entlassung der Mitarbeiter des Diakonischen Werks Tübingen (DWT)
  • Er übt die Fachaufsicht über die Mitarbeiter des DWT aus.
  • Er entwirft einen Sonderhaushaltsplan für die Arbeit des DWT.
  • Er hat die Bewirtschaftungsbefugnis für den Sonderhaushalt (Ziffer 5).
  • Er berät über die Förderung freier Gruppen und Initiativen mit diakonischer Zielsetzung und über die Zusammenarbeit mit ihnen.
  • Er macht Vorschläge für die Wahl der Vertreter des Kirchenbezirks in der Hauptversammlung des Diakonischen Werks Württemberg (DWW).

Der DBA ist künftig auch für Personalentscheidungen sowie die Fortschreibung der Dienstaufträge für Stellen von Gemeindediakoninnen und Gemeindediakonen mit Anteilen in der Gemeindediakonie bzw. Gemeindepädagogik zuständig.  Vor der Anstellung von Gemeindediakoninnen und Gemeindediakonen ist das Einvernehmen der Kirchengemeinde oder der Kirchengemeinden einzuholen, soweit mindestens 15 Prozent eines Dienstauftrages in einer Kirchengemeinde liegen.