Mitarbeitervertretung (MAV)

Die Mitarbeitervertretung stellt sich vor:

Renate Haap, Vorsitzende

Renate Haap ist Vorsitzende der MAV und Mitglied der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung (LakiMAV), sie ist Hausmeisterin in der Kirchengemeinde Mössingen

Birgit Krajnc-Brielmann, 1. Stellvertretende Vorsitzende

Birgt Krajnc ist erste stellvertretende Vorsitzende der MAV und arbeitet als Erzieherin in Rottenburg a. N.

Fritz Steinhilber, 2. Stellvertretender Vorsitzender

Fritz Steinhilber ist 2. Stellvertretender Vorsitzender der MAV und arbeitet als Gemeindediakon in der Kirchengemeinde Dußlingen

Christine Fehl

Christine Fehl ist Gleichstellungsbeauftragte und Mitglied der Beschwerdestellle nach dem AGG, sie ist Verwaltungsangestellte bei der Psychologischen Beratungsstelle in Tübingen

Monika Döbelin

Monika Döbelin ist Verwaltungsangestelle im Büro des Schuldekans, Fachberatung Kindergärten und Kreisbildungswerk in Tübingen

Heike Steinhilber

Heike Steinhilber ist Hausmeisterin in der Kirchengemeinde Mössingen

Günther Löw

Günther Löw ist Bezirkskantor des Kirchenbezirks und Kirchenmusiker in der Kirchengemeinde Mössingen


Joachim Pfeifer

Joachim Pfeifer ist Gemeindediakon beim Kirchenbezirk und arbeitet schwerpunktmäßig in der Kirchengemeinde Pliezhausen

Karl-Heinz Thurm

Karl-Heinz Thurm ist Jugendreferent beim Evangelischen Jugendwerk Tübingen

Hans-Peter Frank, Schwerbehindertenvertretung

Hans-Peter Frank ist Vertrauensperson für Schwerbehinderte und arbeitet bei der Psychologischen Beratungsstelle in Tübingen

Die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist es, die Eingliederung Schwerbehinderter zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet mit der MAV zusammen, hat jedoch eine eigenständige Stellung.

E-Mail: dienstlich:

privat:

Telefon: dienstlich: 07071-92990, privat: 07472-947377

Wir über uns

Die MAV trifft sich in der Regel 14-tägig.

In der Regel findet jährlich eine Mitarbeiterversammlung statt. Die MAV berichtet bei der Mitarbeiterversammlung über ihre Arbeit und thematisiert weitere wichtige Themen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die MAV hält den Kontakt mit den anderen MAV´s im Kirchenbezirk.

Es werdem regelmäßig Gespräche mit Dekanin und der Dienststellenleitung geführt.

Die MAV steht in Verbindung mit der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung (LakiMAV).

Unsere Aufgaben

Ihre MAV steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! Bei Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, beraten wir Sie gerne. Ob es um Arbeitszeit, Eingruppierung, Bewährungsaufstiege, Arbeitsicherheit , Arbeitsverträge oder Änderungen von Arbeitsverträgen, Befristungen, Abmahnungen oder Kündigungen usw. geht, kontakten Sie bitte Ihre MAV, bevor Sie selber etwas unternehmen.

Wichtige Informationen

Alle Mitglieder der MAV haben Schweigepflicht. Die MAV vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenbezirk Tübingen, auch bei geringfügiger Beschäftigung.  (Ausgenommen Mitarbeiter/innen der Gesamtkirchengemeinde Tübingen und Kirchengemeinde Gomaringen, dort gibt es eine extra MAV). Es ist wichtig, bei Fragen oder Konflikten möglichst frühzeit die MAV bzw. die Vorsitzende der MAV zu informieren, nur so ist eine bestmögliche Beratung möglich!

Aktuelles

Mitarbeiterversammlung

Am  Donnerstag 10. Juni 2010 fand die diesjährige Mitarbeiterversammlung im Primus-Truber-Haus in Tübingen-Derendingen statt. Nach der Begrüßung durch unsere Vorsitzenden Renate Haap berichtete Dekanin Dr. Marie-Luise Kling-de Lazzer über aktuelle Veränderungen im Kirchenbezirk. Sie nahm Bezug auf die Vesperkirche, die erstmalig in der Tübinger Martinskirche ihre Pforten öffnete und zu einer Begegnungstätte ganz unterschiedlicher Menschen wurde. Desweiteren berichtete sie von Veränderungen bei den Kindertagesstätten, der geplanten Bildung eines Ev. Verwaltungszentrums Tübingen (EVZ) in der Villa Metz sowie über die derzeitige große Nachfrage nach Beratungsterminen bei der Psychologischen Beratungsstelle in der Brückenstrasse. Zum Schluss lud die Dekanin die Mitarbeiterschaft zum Mitarbeiterfest am 19. Oktober 2010 ins Firstwaldgymnasium nach Mössingen ein. Nach dem Tätigkeitsbereicht der Vorsitzenden und der obligatorischen Kaffeepause referierte Frau Sabinja Klink zum Thema: "Überleben im Turbo-Berufs-Alltag" und gab den knapp 50 Mitarbeitern Strategien für einen achtsamen Umgang mit Stress-Situationen an die Hand.

Pauschale Ausschüttung des Leistungsentgeldes

Die Arbeitsrechliche Kommission hat in ihrer Sitzung vom 3. April 2009 beschlossen, dass rückwirkend zum 01.01.2009 alle unter den Geltungsbereich der KAO fallenden Beschäftigten das Leistungsentgelt in Form einer monatlich auszuzahlenden pauschalen Zulage in Höhe von derzeit 1 % ihres jeweiligen Bruttomonatsentgelts erhalten. Die Abrechnung und Auszahlung des pauschalen Leitungsentgelts erfolgt monatlich automatisch durch die ZGASt.

Verlängerung der Möglichkeit für übergeleitete Beschäftigte, ausstehende Bewährungsaufstiege noch zu erhalten - der neue § 8 Abs. 3 AR-Ü

Bisher war in § 8 Abs. 3 AR-Ü geregelt, dass Bewährungsaufstiege von übergeleiteten Beschäftigten, die bei Fortgeltung des BAT bis spätestens zu 30.09.2008 wegen Erfüllung der erforderlichen Bewährungszeit höher gruppiert worden wären, umgesetzt werden, unabhängig davon, ob die Hälfte der Bewährungszeit am Überleitungsstichtag 01.10.2006 erfüllt war. Diese Frist wurde im Zuge der Tarifeinigung bis 31.12.2010 verlängert.

Besitzstandregelung bei Höhergruppierung - der neue § 17 Abs. 5 KAO

In der Rechtsberatung wurden wir mit der Problematik konfrontiert, dass Beschäftigte trotz Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit ( Beispiel: Gruppenleiterin wird KiTa-Leiterin) im Einzelfall (bei hohem persönlichen Besitzstand) regulär einer niedrigen Entgeltgruppe zuzuordnen wären. Die LakiMAV ( Landeskirchliche Mitarbeitervertretung ) konnte hier folgende Klarstellung und Ergänzung der KAO um einen neuen Abs. 3 des § 17 erreichen, der nun wie folgt lautet:

„Würde die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit zur Eingruppierung in dieselbe oder in eine niedrigere Entgeltgruppe führen, so verbleibt der/die Beschäftigte in der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe. Der weitere Stufenaufstieg richtet sich nach § 16 Abs. 3 KAO.“

Dies bedeutet, dass im Falle einer Höhergruppierung zuerst zu prüfen ist, ob sich nach den allgemeinen Bestimmungen in Folge der Übernahme der höherwertigen Tätigkeit eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe ergibt.

Nur wenn dies der Fall ist, ist die neue Regelung des § 17 Abs. 5 KAO als besondere Besitzstandsregelung bei Höhergruppierung anzuwenden.

AZV-Tage

Immer wieder erreichen uns Anfragen, was passiert, wenn man an einem beantragten AZV-Tag krank ist.

Wird jemand an einem arbeitsfreien Tag krank, so wird dieser AZV-Tagtrotzdem angerechnet, d.h. er ist verbraucht. Eine Sonderregelung wie im Urlaubsrecht bei Erkrankung während des Urlaubs (§ 9BUrlG) existiert nicht.

Weitere Unterschiede zu Urlaubsrecht sind:

vArbeitsfreie Tage verfallen, wenn sie nicht innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Eine Übertragung auf das folgende Jahr wie im Urlaubsrecht ist mangels Rechtsgrundlage nicht möglich.

vEine Wartefrist besteht bei der Geltendmachung von arbeitsfreien Tagen nicht, d.h. ein neu angestellter Mitarbeiter kann den Anspruch auf arbeitsfreie Tage auch bereits innerhalb der Probezeit geltend machen.

vDer Anspruch auf Freistellung kann nicht abgegolten werden.

Quellennachweis:

Auszüge aus dem Rundschreiben Nr. 42 der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung Württemberg

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Büro - Anschrift

Mitarbeitervertretung des Evangelischen Kirchenbezirkes Tübingen

Bürozeiten

Renate Haap:

Mittwochs 10-12.00 Uhr und Donnerstags: 13.-15.00 Uhr

Birgit Krajnc-Brielmann:

Dienstags 10-12.00 Uhr

In dringenden Fällen erreichen Sie die Vorsitzende der MAV Renate Haap unter ihrer Privat-Nr. 07473-922006.

Hechinger Straße 13

72072 Tübingen

Tel. 07071-9304828

FAX: 07071-9304827

E-Mail: