Mitarbeitervertretung (MAV)

Die Mitarbeitervertretung stellt sich vor:

Renate Haap, Vorsitzende

Renate Haap ist Vorsitzende der MAV und Mitglied der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung (LakiMAV), sie ist Hausmeisterin in der Kirchengemeinde Mössingen

Birgit Krajnc-Brielmann, 1. Stellvertretende Vorsitzende

Birgt Krajnc ist erste stellvertretende Vorsitzende der MAV und arbeitet als Erzieherin in Rottenburg a. N.

Fritz Steinhilber, 2. Stellvertretender Vorsitzender

Fritz Steinhilber ist 2. Stellvertretender Vorsitzender der MAV und arbeitet als Gemeindediakon in der Kirchengemeinde Dußlingen

Christine Fehl

Christine Fehl ist Gleichstellungsbeauftragte und Mitglied der Beschwerdestellle nach dem AGG, sie ist Verwaltungsangestellte bei der Psychologischen Beratungsstelle in Tübingen

Monika Döbelin

Monika Döbelin ist Verwaltungsangestelle im Büro des Schuldekans, Fachberatung Kindergärten und Kreisbildungswerk in Tübingen

Heike Steinhilber

Heike Steinhilber ist Hausmeisterin in der Kirchengemeinde Mössingen

Günther Löw

Günther Löw ist Bezirkskantor des Kirchenbezirks und Kirchenmusiker in der Kirchengemeinde Mössingen


Joachim Pfeifer

Joachim Pfeifer ist Gemeindediakon beim Kirchenbezirk und arbeitet schwerpunktmäßig in der Kirchengemeinde Pliezhausen

Karl-Heinz Thurm

Karl-Heinz Thurm ist Jugendreferent beim Evangelischen Jugendwerk Tübingen

Hans-Peter Frank, Schwerbehindertenvertretung

Hans-Peter Frank ist Vertrauensperson für Schwerbehinderte und arbeitet bei der Psychologischen Beratungsstelle in Tübingen

Die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist es, die Eingliederung Schwerbehinderter zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet mit der MAV zusammen, hat jedoch eine eigenständige Stellung.

E-Mail: dienstlich:

privat:

Telefon: dienstlich: 07071-92990, privat: 07472-947377

Wir über uns

Die MAV trifft sich in der Regel 14-tägig.

In der Regel findet jährlich eine Mitarbeiterversammlung statt. Die MAV berichtet bei der Mitarbeiterversammlung über ihre Arbeit und thematisiert weitere wichtige Themen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die MAV hält den Kontakt mit den anderen MAV´s im Kirchenbezirk.

Es werdem regelmäßig Gespräche mit Dekanin und der Dienststellenleitung geführt.

Die MAV steht in Verbindung mit der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung (LakiMAV).

Unsere Aufgaben

Ihre MAV steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! Bei Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, beraten wir Sie gerne. Ob es um Arbeitszeit, Eingruppierung, Bewährungsaufstiege, Arbeitsicherheit , Arbeitsverträge oder Änderungen von Arbeitsverträgen, Befristungen, Abmahnungen oder Kündigungen usw. geht, kontakten Sie bitte Ihre MAV, bevor Sie selber etwas unternehmen.

Wichtige Informationen

Alle Mitglieder der MAV haben Schweigepflicht. Die MAV vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenbezirk Tübingen, auch bei geringfügiger Beschäftigung.  (Ausgenommen Mitarbeiter/innen der Gesamtkirchengemeinde Tübingen und Kirchengemeinde Gomaringen, dort gibt es eine extra MAV). Es ist wichtig, bei Fragen oder Konflikten möglichst frühzeit die MAV bzw. die Vorsitzende der MAV zu informieren, nur so ist eine bestmögliche Beratung möglich!

Aktuelles

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Tagen ist vielen von Ihnen ein Schreiben des Oberkirchenrates (OKR) Stuttgart zugegangen. Es wird zur Überleitung in den neuen Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) informiert. Im Schreiben fällt immer wieder der Begriff „BDA“.  Die Landeskirchliche Mitarbeitervertretung (LakiMAV) hat in Ihrem Rundschreiben Nr. 47 zum „BDA“ eine ausführliche Erläuterung und Beispiele aufgeführt, die hilfreich sind, auch in Bezug auf die Gehaltabrechnung der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle (ZGASt).

„Immer wieder kommt es zu Anfragen zum Begriff „BDA“ in den Entgeltabrechnungen der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle (ZGASt). Dieser Begriff wird in der ZGASt verwendet und ist das so genannte Bezugsdienstalter (BDA). Dieser Begriff wird im TVöD/ in der KAO nicht verwendet, ist also letztlich eine interne Rechengröße der ZGASt, die deshalb z.B. auch in den Entgeltabrechnungen erscheint.

Einige der Fragen, die wir erhalten sind z.B.: „In der Entgeltabrechnung von Herrn x ist ein BDA, das nicht mit seiner Beschäftigungsdauer übereinstimmt – kann das sein?“  Oder: „Mitarbeiterin Y ist höhergruppiert worden. Hierdurch hat sich ihr BDA verändert/ verschlechtert – wie kann das sein?“

Nach Auskunft der ZGASt hat das BDA folgende Funktion:

Damit das Abrechnungsprogramm der ZGASt die richtige Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe ermitteln kann, wird als BDA jeweils der Zeitpunkt festgelegt, ab dem der/die Beschäftigte in Stufe 1 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe begonnen hätte, wenn sie tatsächlich in Stufe 1 begonnen hätte.

Beispiel 1:

Frau A wird zum 01.01.2011 neu eingestellt. Sie bringt 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung mit und wird gem. § 16 Abs. 2 KAO in Stufe 3 der einschlägigen Entgeltgruppe eingruppiert. Wäre sie (ohne Berufserfahrung) regulär in Stufe 1 angefangen, hätte sie bereits zum 01.01.2008 anfangen müssen, um am 01.01.2011 in Stufe 3 zu sein. Ihr BDA in der Entgeltabrechnung ist – obwohl sie erst zum 01.01.2011 anfängt - der 01.01.2008.

Beispiel 2:

Herr B hat laut Entgeltabrechnung das BDA 01.03.2003. Er ist in EG 6 Stufe 3 eingruppiert. Zum 01.05.2011 wird er wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit höhergruppiert in EG 8. Bei der Höhergruppierung erfolgt die Stufenzuordnung nicht stufengleich, d.h. er kommt nicht automatisch wieder in Stufe 3. Die Zuordnung erfolgt gem. § 17 Abs. 4 Satz 1 KAO betragsmäßig. Er kommt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der er mindestens sein bisheriges Entgelt erhält, mindestens jedoch in Stufe 2 (ggf. aufgestockt durch einen Garantiebetrag). Hier ergibt sich die Stufe 2 der Entgeltgruppe 8. Die Stufenlaufzeit beginnt bei der Höhergruppierung ab dem Zeitpunkt der Höhergruppierung (hier also ab 01.05.2011) neu zu laufen. Hätte er in EG 8 mit Stufe 1 begonnen, hätte dies am 01.05.2010 erfolgen müssen, damit er am 01.05.2011 in Stufe 2 ist. 10. Sein neues BDA laut Entgeltabrechnung ist somit der 01.05.2010, auch wenn er bereits seit 2003 beschäftigt ist und er am 01.05.2011 höhergruppiert wurde.

Zusammenfassung:

Das BDA ist nicht immer identisch mit der tatsächlichen Beschäftigungsdauer.

Rechtlich entscheidend ist die sich aus der KAO ergebende Entgeltgruppe und Stufe, das BDA ist lediglich eine reine interne Rechengröße der ZGASt, die dazu dient, dass das Abrechnungsprogramm in Abhängigkeit von aktuellem Datum der Monatsabrechnung und Zeitpunkt des Beginns der Stufe 1 die richtige Stufe errechnet und Änderungen der Stufe zum richtigen Zeitpunkt umgesetzt werden.“

Auszug aus dem Rundschreiben Nr. 47 der LakiMAV

Links

Landeskirchliche Mitarbeitervertretung

Büro - Anschrift

Mitarbeitervertretung des Evangelischen Kirchenbezirkes Tübingen

Bürozeiten

Renate Haap:

Mittwochs 10-12.00 Uhr und Donnerstags: 13.-15.00 Uhr

Birgit Krajnc-Brielmann:

Dienstags 10-12.00 Uhr

In dringenden Fällen erreichen Sie die Vorsitzende der MAV Renate Haap unter ihrer Privat-Nr. 07473-922006.

Hechinger Straße 13

72072 Tübingen

Tel. 07071-9304828

FAX: 07071-9304827

E-Mail: