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Kirchenwahl für Zweitwohnsitz-Wählerinnen und -Wähler

Wer bei der evangelischen Kirchenwahl am 11. November lieber an seinem Zweitwohnsitz wählen möchte, sollte dies seinem Pfarramt umgehend mitteilen – alleine in der Tübinger Stiftskirchengemeinde sind rund 900 Wählerinnen und Wähler von dieser Regelung betroffen.

Wer sich nicht meldet, kann nur am Erstwohnsitz an den Wahlen zu den Kirchengemeinderäten und zur Landessynode, dem Kirchenparlament, teilnehmen.

In der kommenden Woche von Montag, 8. bis Freitag, 12. Oktober liegen außerdem in allen evangelischen Kirchengemeinden die Wählerlisten öffentlich auf; täglich sechs Stunden lang können die Gemeindeglieder Einsicht nehmen. Die genauen Zeiten und Orte werden jeweils durch Aushang bekannt gemacht.

Geschrieben am 08.10.2007.


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